Pflichten und Verpflichtungen der Nutzer des Hundeauslaufs
Der Besitzer/Führer darf den Hundeauslauf mit seinem Hund betreten, sofern dies unter ständiger Aufsicht und voller, kontinuierlicher und absoluter Kontrolle über das Tier erfolgt.
Zutritt haben nur Hunde, die ordnungsgemäß geimpft, im Hunderegister der jeweiligen Wohnregion eingetragen und daher mit einem Mikrochip versehen sind.
Es ist dem Besitzer/Führer untersagt, Hunde mitzubringen, die zuvor Menschen oder Tiere angegriffen oder gebissen haben oder die sich als aggressiv oder gefährlich erwiesen haben.
Um mögliche, nicht sicher beherrschbare Konflikte zu vermeiden, muss jeder Begleiter die Zweckmäßigkeit des Zutritts und des Verbleibs mit seinem Hund unter Berücksichtigung des Verhaltens der anderen anwesenden Tiere prüfen.
Der Führer muss stets Maulkorb und Leine bei sich haben und im Bedarfsfall eingreifen. Er ist jederzeit für das Wohlergehen, die Kontrolle und Führung des Tieres verantwortlich und haftet zivil- und strafrechtlich für Schäden oder Verletzungen an Personen, Tieren und Sachen, die durch das Tier verursacht werden.
Besitzer/Führer dürfen ihre Hunde im kommunalen Hundeauslauf frei laufen lassen, sofern keine Verhaltensunverträglichkeiten auftreten.
Zur Gewährleistung von Hygiene und Sauberkeit im Hundeauslauf müssen Besitzer/Führer geeignete Utensilien zur Aufnahme der Hundekot mitführen und diese in die dafür vorgesehenen Behälter im Bereich entsorgen.
Besitzer/Führer sind verpflichtet, das Zugangstor stets zu schließen.
Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zum Hundeauslauf ausschließlich dem Besitzer/Führer und seinem Hund vorbehalten.
Alle Verhaltensweisen müssen von Respekt gegenüber den anwesenden Tieren und Personen geprägt sein.
Der gleichzeitige Zutritt ist auf maximal 5 (fünf) Hunde beschränkt; wenn sich bereits 5 (fünf) Hunde im Auslauf befinden und draußen weitere warten, darf der Aufenthalt pro Hund 30 Minuten nicht überschreiten.
Minderjährige unter 16 Jahren dürfen den Bereich nur in Begleitung ihrer Eltern und nur mit ihrem eigenen Hund betreten.
Personen über 16 Jahren dürfen ihren Hund auch ohne Begleitung der Eltern führen, selbst wenn sich im Bereich andere, nicht zu ihnen gehörende Hunde befinden.